Freitag, 14. Mai 2010

Der Handel mit Urlaubssouvenirs

Das Original ist meist zu teuer und man kann nur davon träumen, z. B. eine echte Gucci-Tasche zu tragen. In manchen Urlaubsländern locken interessante Urlaubsschnäppchen. Was im Original mehrere hundert Euro kostet, kostet da unter Umständen nur 20 Euro. Doch am Zoll kommt dann das böse Erwachen.

Bisher ist in Deutschland nur der Handel mit gefälschten Waren strafbar, jedoch nicht der Besitz. Dennoch kann der Zoll die gefälschte Ware einziehen, wenn Handelsabsichten in Aussicht gestellt werden.

Beim Zoll gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das verwendete Billigmaterial kann nicht nur teuer werden, sondern auch Allergien auslösen. Der Kauf von Plagiaten ist in manchen Urlaubsländern sogar eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

In Italien, Thailand, Schweiz und Frankreich sind Plagiate verboten.

Am Zoll gibt es für Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern eine Zoll-Freigrenze. Bei der Einreise per Flugzeug oder per Schiff liegt sie bei 430 Euro. Wer mit der Bahn reist oder mit dem Auto, der hat eine Freigrenze von 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur einen Warenwert in Höhe von 175 Euro mitnehmen. Pro Person sind außerdem 200 Zigaretten und 1 L Spirituosen (mit mehr als 22%) oder 2 L Alkohol (mit bis zu 22%) erlaubt.

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