Samstag, 30. Januar 2010

Welche Risiken hat das Fliegen?

Der größte Feind der Airlines ist das Wetter. Gewitter, Blitz oder Hagel sind ein Risiko beim Fliegen. Das Wetter nimmt großen Einfluss auf den Flugverlauf, so spielt dieses Thema bei der Ausbildung der Piloten eine große Rolle. Auch Sportpiloten müssen sich umfassend mit dem Wettergeschehen beschäftigen. Noch ist der Absturz der Ethiopian Airlines nicht bekannt.

Piloten müssen sich lange vor ihrem Flugeinsatz mit den Experten des Wetterdienstes austauschen. Vor jedem Flug ist dies der alltägliche Gang. Je schlechter die Prognose, umso zahlreicher fallen die ermittelten Daten aus. Sie erhalten Informationen über das zu erwartende Wetter, als auch Wetteraussagen am Startpunkt, Reiseroute und Ankunftsort. Bei längeren Überseeflügen reichen die Vorhersagen bis zu 24 Stunden im Voraus. Die Crew wird über Windrichtung und Windstärke informiert. Heraufziehende Gewitter oder starke Winde müssen nicht gleich zu einer Annullierung des Fluges führen. Oft können sie umflogen oder auch überflogen werden.
Was bewirken Wolken ?
Ein bedeckter Himmel ohne Niederschläge stellt kein Problem für Piloten dar. Die Crew greift in so einem Fall meist zu einem sog Blindflug. Es wird ein künstlicher Horizont angezeigt. Piloten können so auch bei Nullsicht ihre Fluglage einhalten. Hier gibt es einige Stand-By-Ersatzgeräte.

Der Nebel stattdessen ist einer der größten Feinde auf einem Flug. Eine Mindestsicht von wenigen Metern muss vorhanden sein, so dass die Maschinen mithilfe von elektronischen Systemen starten oder landen können.

Gewitter:

Solche Zonen müssen unbedingt gemieden werden, wegen der verbundenen Gefahren wie Blitz, Vereisung oder anderen Turbulenzen. Hier wird versucht, die Gewitterzone zu umfliegen. In den Tropen können die großen Gewitterzellen allerdings nur selten überflogen werden. Die Besatzung kann sich mit Hilfe des Bordradars selbst ein Bild über die aktuelle Lage verschaffen. Allerdings erfordern die Bilder auf den farbigen Displays eine gewisse Übung. Rote und violette Flecken bedeuten Vorsicht. Hier sind sehr starke Niederschläge und Turbulenzen zu erwarten.

Der Metallrumpf soll die Insassen vor der Einwirkung eines Blitzschlages schützen. Dies gilt auch für moderne Verkehrsflugzeuge aus Verbundwerkstoffen, bei denen die Außenwand mit integrierten Metall- und Glasgeweben ausgestattet wurde. Den perfekten Schutz gibt es jedoch nicht. Durch die kleinen Öffnungen, wie Fensterrahmen kann eine elektrische Ladung ins Innere gelangen und Flugzeugsysteme stören. Allerdings bringen Techniker an z. B. den Tragflächen Blitzableiter an.

Hagel stellt sogar ein Risiko für Jumbo-Maschinen dar. Sie können sogar die steinharten Windschutzscheiben zerschlagen und die Flugzeugzelle beschädigen. Es gab schon Vorfälle, bei denen die Rumpfspitze zerschmettert wurde und wichtiger Systeme ausfielen. .

Gefrorene Nässe (Eis) kann das Gewicht der Maschine erhöhen. Allerdings ist die Veränderung der Tragflächenumströmung gefährlicher. Daher werden zum Beispiel die Tragflächenvorderkante und das Leitwerk vor allem mit heißer Luft eisfrei gehalten. Das gilt auch für das Pitotrohr, es ist verantwortlich für die Ermittlung der Geschwindigkeit. Und damit die Windschutzscheibe nicht zufriert, wird sie elektrisch beheizt.

Turbulenzen kennt fast jeder Fluggast. Sie entstehen durch Auf- und Abwinde. Sie können sogar einen Flughöhenwechsel oder die Umkehr ausmachen. Mit Turbulenzen ist bei Gewitter immer zu rechnen, aber auch in wolkenfreien Bereichen drohen die sog. Clear-Air (Windstöße).

Freitag, 29. Januar 2010

BGH stärkt Bonusmeilen

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs kann von Fluggästen nicht verlangt werden, dass sie ihre Bonusmeilen innerhalb eines halben Jahres verbrauchen. Die gesammelten Punkte dürften den Bonusmeilenbesitzer nicht einfach gestrichen werden, so der BGH.

Die Deutsche Airline LTU hatte sog. Redpoints ihren Fluggästen angeboten, die sich an ihrem Rabattsystem beteiligten. Diese erhielten, entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke entsprechende Punkte gut geschrieben. Vielflieger konnten ab einer gewissen Punktezahl spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Und die sog. Redpoints verfallen erst nach 60 Monaten.

Nachdem die LTU 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte sie ihr Prämiensystem ein und kündigte so den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr für fünf Jahre, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte konnte man zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen, doch zu schlechteren Bedingungen. Dagegen klagte ein Teilnehmer und verlangte seine Bonuspunkte, die er bei LTU bereits gesammelt hatte ein. (54.000 LTU-Bonuspunkt). Laut Urteil, sei es in der Regel Fluggästen nicht möglich in so kurzer Zeit ihre Flüge zu buchen.
Außerdem stellte die LTU nur für bestimmte Flüge Bonustickets zur Verfügung. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.
Der Fluggast bekam recht und konnte so weiterhin 60 Monate seine Bonuspunkte einsetzen.

Storno bei Ryanair - kein Geld zurück

Wer einen Flug storniert, hat wenigstens einen Anspruch auf die Rückzahlung der Nebenkosten. Die Fluglinie Ryanair hat sich im die Rückzahlung ganz erspart.
Storniert man einen Flug bei Ryaniar, so bekommt man gar nichts mehr zurück.

Es wurden 15 Billiganbieter untersucht. Fluggesellschaften erstatteten nur 56 % der Nebenkosten. Laut ADAC haben die skandinavische SAS und Spanair abgeschnitten. Beide erstatteten jeweils 89 % der 91 und 89 Euro Nebenkosten. Die Rückzahlungen bei Turkish Airlines, TUIfly und Condor beliefen sich bei mehr als 80 %.

Der irische Mitbewerber Ryanair rückte dagegen für den nicht angetretenen Flug nichts heraus. Die Gesellschaft verdient mit einem Kunden Geld, der die Reise nicht antritt, deutlich mehr, als bei einem Kunden, der fliegt. Der eigentliche Flug schlägt mit drei Euro zu Buche und die Nebenkosten belaufen sich auf 76 Euro. So ergibt sich dann ein satter Gewinn. Zudem kann der Flug erneuet verkauft werden.

Airlines seien eigentlich rechtlich verpflichtet, die Nebenkosten vollständig zu erstatten, so ein ADAC-Sprecher. Lediglich eine sog. Bearbeitungsgebühr würde ihnen zustehen. Jedoch gibt es hierfür noch keine Gerichtsurteile. Bislang haben noch keine Verbraucher geklagt.

Der Automobilclub kritisierte nicht nur die Höhe der Erstattungen, sondern auch das Erstattungsverfahren. Es sei zu teuer und auch zu schwierig, trotz der einfachen Buchung über das Internet. ADAC-Mitarbeiter mussten z. B. auf der Website von Easyjet sehr lange nach dem Hinweis auf eine 0900 Nummer suchen. Und in der Warteschlange empfahl man ihm dann zu einer Mail. .