Freitag, 29. Januar 2010

BGH stärkt Bonusmeilen

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs kann von Fluggästen nicht verlangt werden, dass sie ihre Bonusmeilen innerhalb eines halben Jahres verbrauchen. Die gesammelten Punkte dürften den Bonusmeilenbesitzer nicht einfach gestrichen werden, so der BGH.

Die Deutsche Airline LTU hatte sog. Redpoints ihren Fluggästen angeboten, die sich an ihrem Rabattsystem beteiligten. Diese erhielten, entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke entsprechende Punkte gut geschrieben. Vielflieger konnten ab einer gewissen Punktezahl spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Und die sog. Redpoints verfallen erst nach 60 Monaten.

Nachdem die LTU 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte sie ihr Prämiensystem ein und kündigte so den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr für fünf Jahre, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte konnte man zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen, doch zu schlechteren Bedingungen. Dagegen klagte ein Teilnehmer und verlangte seine Bonuspunkte, die er bei LTU bereits gesammelt hatte ein. (54.000 LTU-Bonuspunkt). Laut Urteil, sei es in der Regel Fluggästen nicht möglich in so kurzer Zeit ihre Flüge zu buchen.
Außerdem stellte die LTU nur für bestimmte Flüge Bonustickets zur Verfügung. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.
Der Fluggast bekam recht und konnte so weiterhin 60 Monate seine Bonuspunkte einsetzen.

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