Montag, 23. November 2009

Fliegen für einen neuen Busen oder doch lieber eine Gesichtsstraffung?

Die Fluggesellschaft Finnair bietet ihren Stammkunden eine unmoralische Flugprämie an: Neue Brüste, eine Haartransplantation oder Gesichtsstraffung für einen Flug mit der finnischen Gesellschaft. Der Stammkunde muss nur genügend Bonuspunkte sammeln und kann diese gegen diverse Schönheitsoperationen eintauschen. Finnair bietet Brust-OPs als Flugprämie an. Die Wirtschaftskrise hat auch die Fluggesell-schaften hart getroffen. Die Leute haben immer weniger Geld in der Tasche und können sich keinen Urlaub in den Süden leisten und die Preise für Kerosin sind auch angestiegen. Das hat natürlich auch wirtschaftliche Einbusungen für die Fluggesellschaften zur Folge. So auch der Fluggesellschaft Finnair, die gerade wirtschaftlich schwere Zeiten durchlebt. Die Anzahl der Fluggäste hat sich im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent reduziert. Neben dem bisherigen Bonusprogramm, das Kaffeemaschinen, Stereoanlagen und Digitalkameras enthält, bietet Finnair nun auch chirurgische Eingriffe an. Vielflieger können ihre Bonuspunkte gegen diverse Schönheitsoperationen eintauschen. Finnair konnte den bekanntesten Schönheitschirurgen Finnlands Herrn Rolf Nordström gewinnen. Mit dem neuen Lockmittel erhoffen sie sich einen Aufschwung. Für die Runderneuerung z. B. von neuen Brüsten, muss der Fluggast allerdings drei Millionen Bonuspunkte für eine Brustvergrößerung angesammelt werden. Wenn eine Frau also diese Prämie gerne hätte, müsste sie über 800 Mal die Strecke zwischen Helsinki und Hongkong zurücklegen. Einfache Entfernung zwischen den beiden Städten beträgt ca. 7.800 Kilometer. In dem Schönheitsprogramm wurden auch Prämien für Männer mit aufgenommen, wie z. B. eine Haartransplantation, die es für 3,2 Millionen Punkte gibt. Bis also dieser Traum in Erfüllung geht, muss man etliche Kilometer und Flüge hinter sich lassen. Schneller geht eine Schönheits-OP dann doch direkt beim Chirurgen. Wer weiß, ob die Idee die Leute wirklich anlockt, wenn sie erst merken, dass die Prämie für einige unerreichbar ist. Zumindest ist es eine witzige und originelle Idee, um Kunden anzulocken.

Freitag, 20. November 2009

Austausch Miles-and-More-Karten

Immer öfter hört man in der letzten Zeit "Missbrauch von Kreditkarten". Deshalb tauscht Lufthansa, rein vorsorglich, ihre Miles-and-More-Karten aus. Wieviele Kunden hiervon betroffen seien, ist nicht bekannt.

Kooperationspartner ist die DKB Bank. Eine Sprecherin der Bank sagte, dass bereits vor 2 Wochen die Karten ausgewechselt worden seien, die in den vergangenen Wochen in Spanien genutzt wurden.

Fluggast-Recht bei Verspätungen

Laut dem Urteil des Luxemburger Gerichtes sollen Flugverspätungen und Flugausfälle gleichermaßen behandelt werden. Ausnahmeregelung soll es nur geben, wenn Verspätungen bei den Fluggesellschaften durch unvermeidliche Umstände entstanden sind. Technische Probleme an Flugzeugen gehören nicht zur der Ausnahme-Regelung.

Anspruch auf Ausgleich haben zukünftig Passagiere ab 3 Stunden Verspätung. Der Ausgleich liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Es gab zwei Fälle (in Deutschland und Österreich), in denen Betroffene zw. 20 und 22 Stunden hinnehmen mussten lt. EuGH. Passagiere beantragten eine Entschädigung und erhielten pro Person eine Entschädigungssumme von 600 Euro, die laut einer EU-Verordnung 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist.

Betroffene Fluggesellschaften verweigerten die Zahlung und berufen sich auf die EU-Verordnung, dass Ausgleichszahlungen für kurzfristige Annulierungen gelte, aber nicht für Verspätungen.
Laut EuGH hätten auch Passagiere bei annulierten Flügen eine Entschädigung zu erwarten, da sie auf einen anderen Flug umgebucht werden müssten und dadurch 3 Stunden später an ihrem Ziel eintreffen, als geplant.

Jeder Reisende, der auf einem Flughafen in der EU antritt, gelten die EU-Flugpassagierrechte. Dies gilt auch für Passagiere, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen und aus Drittstaaten kommen.

2010 Steuern auf die Passagierverpflegung

Bislang muss auf Getränke und Speisen keine Mehrwertsteuer an Bord von Fluglinien gezahlt werden. Ab Januar 2010 sollen Fluglinien auf Passagierverpflegung an Bord Steuern zahlen.

Deutschland wäre europaweit somit das erste Land, welches die EU-Richtlinie (2006/112EG) umsetzt.

Die Besteuerung gilt für den Abflugsort. Z. B. Bei einem Flug von Berlin nach Ibiza fällt die deutsche Mehrwertsteuer an. Bei einem Flug von Ibiza nach Berlin fällt keine Versteuerung an.

Der deutsche Flugverkehr wird durch die deutsche Finanzverwaltung benachteiligt. Ausländische Wettbewerber unterliegen dieser Steuerpflicht nicht, so Air-Berlin-Sprecher Hans-Christian Noack.

Mittwoch, 11. November 2009

Verreisen mit TUI wird 2010 günstiger

Für 2010 will der Touristikkonzern TUI die Preise senken.

Auf der Mittelstrecke sollen die Preise bis zu 5 Prozent fallen, auf Fernreisen um rund 6 Prozent.

Um die 7 Prozent sollen die Preise für Reisen nach Spanien, Kanarische Inseln und Tunesien sein. Noch mehr sparen kann man bei Reisen nach Asien, hier durchschnittlich um die 9 Prozent.