Freitag, 20. November 2009

2010 Steuern auf die Passagierverpflegung

Bislang muss auf Getränke und Speisen keine Mehrwertsteuer an Bord von Fluglinien gezahlt werden. Ab Januar 2010 sollen Fluglinien auf Passagierverpflegung an Bord Steuern zahlen.

Deutschland wäre europaweit somit das erste Land, welches die EU-Richtlinie (2006/112EG) umsetzt.

Die Besteuerung gilt für den Abflugsort. Z. B. Bei einem Flug von Berlin nach Ibiza fällt die deutsche Mehrwertsteuer an. Bei einem Flug von Ibiza nach Berlin fällt keine Versteuerung an.

Der deutsche Flugverkehr wird durch die deutsche Finanzverwaltung benachteiligt. Ausländische Wettbewerber unterliegen dieser Steuerpflicht nicht, so Air-Berlin-Sprecher Hans-Christian Noack.

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