Freitag, 20. November 2009

Fluggast-Recht bei Verspätungen

Laut dem Urteil des Luxemburger Gerichtes sollen Flugverspätungen und Flugausfälle gleichermaßen behandelt werden. Ausnahmeregelung soll es nur geben, wenn Verspätungen bei den Fluggesellschaften durch unvermeidliche Umstände entstanden sind. Technische Probleme an Flugzeugen gehören nicht zur der Ausnahme-Regelung.

Anspruch auf Ausgleich haben zukünftig Passagiere ab 3 Stunden Verspätung. Der Ausgleich liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Es gab zwei Fälle (in Deutschland und Österreich), in denen Betroffene zw. 20 und 22 Stunden hinnehmen mussten lt. EuGH. Passagiere beantragten eine Entschädigung und erhielten pro Person eine Entschädigungssumme von 600 Euro, die laut einer EU-Verordnung 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist.

Betroffene Fluggesellschaften verweigerten die Zahlung und berufen sich auf die EU-Verordnung, dass Ausgleichszahlungen für kurzfristige Annulierungen gelte, aber nicht für Verspätungen.
Laut EuGH hätten auch Passagiere bei annulierten Flügen eine Entschädigung zu erwarten, da sie auf einen anderen Flug umgebucht werden müssten und dadurch 3 Stunden später an ihrem Ziel eintreffen, als geplant.

Jeder Reisende, der auf einem Flughafen in der EU antritt, gelten die EU-Flugpassagierrechte. Dies gilt auch für Passagiere, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen und aus Drittstaaten kommen.

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