Donnerstag, 24. Juni 2010

Welche Rechte habe ich beim Reisen?

Zugreisen:
Wer länger als 20 min auf den Nahverkehr-Zug warten muss, darf auch in andere, teurere Fernzüge einsteigen. Und wer den letzten Zug des Tages durch Verspätung verpasst, der kann sich in ein Taxi setzten und sich nach Hause chauffieren lassen. Die Kosten für die Fahrt übernimmt die Bahn. Im Fernverkehr bekommt man ab einer Stunde Verspätung ein Viertel und ab zwei Stunden die Hälfte des Fahrpreises zurück.

Aeroplane in flight against clouds

Flugreisen:
Wer mit dem Flieger reist, sollte darauf achten, seine Wertsachen im Handgepäck zu verstauen. Hat man die Wertsachen im Koffer, übernimmt die Airline keine Haftung. Hat der Flug Verspätung hat der Passagier ab zwei Stunden ein Recht auf ein Essen, Telefonate und gegebenfalls eine Hotelübernachtung. Wer länger als drei Stunden wartet bekommt einen Teil des Ticketpreises zurück erstattet. Sollte der Flug ganz gestrichen werden, bekommt man den kompletten Ticketpreis zurück oder wird kostenlos umgebucht. Einfach bei der Airline nachfragen.

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