Dienstag, 14. Dezember 2010

Reisemängel - wann kriegt man Geld zurück

Vor Reiseantritt kann immer noch etwas schief gehen. Wer krank wird und eine Reiserücktrittsversicherung hat kann stornieren. Dies sollte aber vor dem Abreisetag geschehen. Sonst funktioniert es nicht mehr.
Wenn ihr gebuchter Flug plötzlich umgebucht wurde und sie nicht mehr mit der gewählten Fluggesellschaft starten sollen, sondern mit einem Billigflieger, können sie den Flug stornieren. Sollten sie wegen einer Naturkatastrophe den Flug nicht erwischen, ist das höhere Gewalt und der Veranstalter haftet dann nicht dafür.

Am Reiseziel endlich angekommen könnte ihnen Baulärm den Urlaub zur Hölle machen. Wenn sie den Lärm belegen können, sprich mit einem Video, und dass dieser sie pausenlos belästigt, können sie 75 % vom gezahlten Preise zurückverlangen. Bei Partymusik, die Ihnen nach Mitternacht den Schlaf raubt, sind es nur 30 % Preisminderung, die sie bekommen.
Auch einzelne Gäste im Hotel können Lärm machen. Das gilt aber leider nicht als Reisemangel. Es sei denn das Hotel wurde als sehr ruhig und sehr nobel angepriesen. Dann könnte man bis zu 40 % des Reisepreises geltend machen.

Generell ist zu raten, die Mängel mit einem Fotoapparat oder einer Videokamera festzuhalten. Auch ist es gut, wenn Mitreisende die Mängel belegen. Beschwerden richtet man am besten direkt an den Reiseleiter. Der kann gleich ihren Namen und ihre Buchungsnummer notieren. Verlangen sie hierzu ein Protokoll.

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