Dienstag, 23. Februar 2010

Passagierrechte bei Flugverspätungen oder Flugstreichung

Vielleicht waren Sie selber auch schon einmal in so einer Situation, dass Sie am Flughafen angekommen sind und plötzlich ihr Flug storniert wurde oder aber Verspätung hat. Wut und Ärger sind hier vorprogrammiert. Doch bislang musste sich der Flugreisende mit der Airline bzw. bei Flugbuchung über ein Reisebüro direkt mit dem Veranstalter auseinandersetzen. Nach einem jahrelangen Prozess gewannen fünf klagende Passagiere gegen Condor. In dem Prozess forderten die Geschädigten von der Airline eine Ausgleichsentschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person, weil diese bei einem Charterflug wegen eines technischen Mangels an dem vorgesehenen Flugzeug mit einer Verspätung von 25 Stunden erst am Zielflughafen ankamen. Condor legte Einspruch gegen die geforderte Ausgleichszahlung ein, weil es sich lediglich um eine Verspätung und nicht um eine Stornierung gehandelt habe.

Der BGH folgte jetzt einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und sprach den klagenden Passagieren eine Ausgleichszahlung wegen erheblicher Flugverspätung zu. Die Fluggesellschaft Condor muss an jeden Kläger 600 Euro zahlen. Hätte die Airline nachweisen können, dass die „erheblichen“ Verspätungen auf „außergewöhnliche Umstände“ also höhere Gewalt zurückzuführen sind, hätte das Unternehmen den Prozess gewonnen und müsste keine Ausgleichszahlung leisten. Unter höhere Gewalt fallen zum Beispiel heftiger Schneefall oder auch ein plötzlich auftretender technischer Defekt.

Wird ein Flug annulliert und ersatzlos gestrichen, fallen „Kompensationssätze für Nichtbeförderung“ an. Diese sind auch dann von der Airline zu zahlen, wenn dem Reisenden für den gestrichenen Flug eine Umbuchung angeboten wird.
Informiert jedoch die Airline die betroffenen Kunden bis zu sieben Tage im Vorfeld und bietet Ersatz an, erhält der Fluggast keinen finanziellen Ausgleich. Dazu zählt auch, wenn die Airline vor dem Abflug zwar den Flug annulliert, aber stattdessen die Passagiere mit nur maximal zwei Stunden Verspätung an ihr Endziel befördert.

Entschädigungen für Passagiere ab drei Stunden Flugverspätung bzw. bei Flugstreichung:


250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer
400 Euro für Flüge von 1.500 Kilometer bis 3.500 Kilometer
600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer

Endlich ein Urteil, das die Rechte der Passagiere erheblich stärkt und die Ersatzansprüche klar regelt. Nachdem die Höhe der Entschädigung sich nicht an dem Flugpreis orientiert, bedeutet das also, dass der Passagier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro bei mehr als drei Stunden Flugverspätung erhält, obwohl er z. B. im Vorfeld für ein Billigflugticket nur 99 Euro gezahlt hat.

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