Über 200 Kilometer lange Wege bietet der Niedere Fläming in Brandenburg, nur 80 Kilometer entfernt von der Metropole Berlin.
Skater und Fahrradfahrer können hier die Landschaft zwischen Petkus und Ließen in Brandenburg genießen. 2001 wurde ein Asphalt um den Fläming gelegt. Er durfte nur ohne Motor befahren werden. Und so nannte man die Strecke "Fläming-Skate".
Auf der Fläming-Skate hat der Skater genügend Strecke. Hier kann er Dutzende von Kilometern fahren, ohne Lärm und Abgas-Verschmutzung. Ergänzt werden die drei Meter breiten Bahnen durch breite Radwege im Landkreis Teltow-Fläming.
Und wer nur eine 50-Kilometer-Tour starten möchte, der beginnt z. B. in Kloster Zinna in Richtung Oehna. Als kleine Abkühlung bietet sich dort ein Freibad an. Danach geht es weiter ins Klosterdorf, wo man in die ein oder andere Kneipe einkehren kann.
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Dienstag, 31. August 2010
Dienstag, 20. April 2010
Sperrung deutscher Luftraum bis Dienstag 20 Uhr
Die Sperrung des deutschen Luftraumes wurde verlängert. Airlines setzen auf Sonderregelungen und dem umstrittenen Sichtflug. Grund seien die Wetterprognosen, so die Pressesprecherin Kristina Kelek.
Optimistisch bisher zeigten sich die deutschen großen Airlines wie Lufthansa und Air Berlin, dass sie im Laufe des Tages wieder zum Normalbetrieb zurückkehren könnten. Denn die Sperrung sollte nur bis 14.00h andauern.
Flüge nach Sicht sind von dem Verbot ausgenommen. So starteten und landeten am späten Montagabend und am Dienstag viele Flugzeuge auf deutschen Flughäfen.
Für den europäischen Luftraum wurden am Montag zum Teil die Beschränkungen aufgehoben. Sondergenehmigungen erhielten Lufthansa, Condor und auch Air Berlin in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt für kontrollierte Sichtflüge. Für Dienstag wurden etwa 700 bis 800 Sichtflüge angemeldet, wie Klaus Raab, Sprecher der Flugsicherung dem Fernsehsender N24 mitteilte. Dies entspricht 7 % des normalen Verkehrsaufkommens.
Das Risiko und die Verantwortung für Sichtflüge wurde auf die Piloten abgewälzt. Das sieht auch so die Gewerkschaft Cockpit.
Wegen der Aschewolke wurde am Hamburger Flughafen das Nachtflugverbot befristet aufgehoben. Bisher besteht ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr. Einzelne Ausnahmen gab es bereits in der Nacht auf Dienstag.
Auch in anderen europäischen Ländern wurde das Flugverbot gelockert. Der Luftraum wurde zu über 75 % des europäischen Festlandes wieder geöffnet, so die Angaben der Flugsicherheitsagentur Eurocontrol.
Optimistisch bisher zeigten sich die deutschen großen Airlines wie Lufthansa und Air Berlin, dass sie im Laufe des Tages wieder zum Normalbetrieb zurückkehren könnten. Denn die Sperrung sollte nur bis 14.00h andauern.
Flüge nach Sicht sind von dem Verbot ausgenommen. So starteten und landeten am späten Montagabend und am Dienstag viele Flugzeuge auf deutschen Flughäfen.
Für den europäischen Luftraum wurden am Montag zum Teil die Beschränkungen aufgehoben. Sondergenehmigungen erhielten Lufthansa, Condor und auch Air Berlin in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt für kontrollierte Sichtflüge. Für Dienstag wurden etwa 700 bis 800 Sichtflüge angemeldet, wie Klaus Raab, Sprecher der Flugsicherung dem Fernsehsender N24 mitteilte. Dies entspricht 7 % des normalen Verkehrsaufkommens.
Das Risiko und die Verantwortung für Sichtflüge wurde auf die Piloten abgewälzt. Das sieht auch so die Gewerkschaft Cockpit.
Wegen der Aschewolke wurde am Hamburger Flughafen das Nachtflugverbot befristet aufgehoben. Bisher besteht ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr. Einzelne Ausnahmen gab es bereits in der Nacht auf Dienstag.
Auch in anderen europäischen Ländern wurde das Flugverbot gelockert. Der Luftraum wurde zu über 75 % des europäischen Festlandes wieder geöffnet, so die Angaben der Flugsicherheitsagentur Eurocontrol.
Freitag, 29. Januar 2010
BGH stärkt Bonusmeilen
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs kann von Fluggästen nicht verlangt werden, dass sie ihre Bonusmeilen innerhalb eines halben Jahres verbrauchen. Die gesammelten Punkte dürften den Bonusmeilenbesitzer nicht einfach gestrichen werden, so der BGH.
Die Deutsche Airline LTU hatte sog. Redpoints ihren Fluggästen angeboten, die sich an ihrem Rabattsystem beteiligten. Diese erhielten, entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke entsprechende Punkte gut geschrieben. Vielflieger konnten ab einer gewissen Punktezahl spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Und die sog. Redpoints verfallen erst nach 60 Monaten.
Nachdem die LTU 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte sie ihr Prämiensystem ein und kündigte so den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr für fünf Jahre, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte konnte man zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen, doch zu schlechteren Bedingungen. Dagegen klagte ein Teilnehmer und verlangte seine Bonuspunkte, die er bei LTU bereits gesammelt hatte ein. (54.000 LTU-Bonuspunkt). Laut Urteil, sei es in der Regel Fluggästen nicht möglich in so kurzer Zeit ihre Flüge zu buchen.
Außerdem stellte die LTU nur für bestimmte Flüge Bonustickets zur Verfügung. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.
Der Fluggast bekam recht und konnte so weiterhin 60 Monate seine Bonuspunkte einsetzen.
Die Deutsche Airline LTU hatte sog. Redpoints ihren Fluggästen angeboten, die sich an ihrem Rabattsystem beteiligten. Diese erhielten, entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke entsprechende Punkte gut geschrieben. Vielflieger konnten ab einer gewissen Punktezahl spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Und die sog. Redpoints verfallen erst nach 60 Monaten.
Nachdem die LTU 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte sie ihr Prämiensystem ein und kündigte so den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr für fünf Jahre, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte konnte man zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen, doch zu schlechteren Bedingungen. Dagegen klagte ein Teilnehmer und verlangte seine Bonuspunkte, die er bei LTU bereits gesammelt hatte ein. (54.000 LTU-Bonuspunkt). Laut Urteil, sei es in der Regel Fluggästen nicht möglich in so kurzer Zeit ihre Flüge zu buchen.
Außerdem stellte die LTU nur für bestimmte Flüge Bonustickets zur Verfügung. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.
Der Fluggast bekam recht und konnte so weiterhin 60 Monate seine Bonuspunkte einsetzen.
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