Mal wieder Urlaub gefällig? Wie wäre es mit einer Städtereise in Deutschland? Anstatt weit weg zu fliegen, liegen Städtereise voll im Trend. Städtereisen sind immer beliebter bei Deutschen Urlaubern und für einen Kurztrip ideal. Berlin und Hamburg zählen zu den Favoriten unter den Städtereisen, wobei in Berlin mehr als 18 Millionen Übernachtungen registriert wurden. Günstige und wertvolle Tipps zu Unterkünften, Restaurants, Shoppen, Sightseeing-Touren erhält man über Reiseführer oder im Internet. Zu den Top-StädteTop-Angebote für Kurztrips übers Wochenende in den Süden zu fliegen, werden kurze Trips immer beliebter. Städtereisen sind bei den Deutschen total angesagt. Ob nach Berlin oder Hamburg – es gibt viele schöne Städte in Deutschland. Am beliebtesten sind Berlin und Hamburg, wobei mehr als 18 Millionen Übernachtungen in Berlin registriert wurden. Tipps zu Unterkünften, Restaurants, Shopping-Tipps sowie Sightseeing-Touren gibt es in Reiseführern oder zum Beispiel im Internet unter www.visitberlin.de oder www.hamburg-tourismus.de.
Günstige Hotelpreise und günstige Flüge findet man einfach und schnell im Internet
Freitag, 26. Februar 2010
Japanische Fluggesellschaft bietet eigene Bordtoilette „only for women“
Über den Wolken ist die Freiheit wohl grenzenlos…Nicht ganz. Denn ab 1. März 2010 bietet die japanische Fluggesellschaft ANA (All Nippon Airways) als erste Airline auf ihren Lang- und Mittelstreckenflügen eigene Bordtoiletten nur für Frauen an und eigenem Waschraum.
Angeblich hätten viele Passagiere diesen Wunsch geäußert und so komme nun die Fluggesellschaft ANA (All Nippon Airways) den Wünschen nach.
In Ausnahmefällen dürften Männer die Frauentoilette benutzen und mit vorheriger Rücksprache des Bordpersonals, so zum Beispiel wenn ein Überhang an männlichen Passagieren ist. Die japanische Fluggesellschaft führt Flüge nach Japan aber auch internationale Flüge durch. Tochtergesellschaften der Airline ANA sind Air Central, Air Japan oder Air Nippon. Eine Geschlechtergleichheit gibt es bei der japanischen Fluggesellschaft zukünftig nicht mehr. Handelt es sich hierbei um Diskriminierung? Laut dem Gleichbehandlungsgesetz müsste es doch dann auch eine eigene Herrentoilette mit Waschraum geben, oder etwa nicht? Die Idee ist zwar gut, aber ob das alle so sehen wird sich zeigen.
Angeblich hätten viele Passagiere diesen Wunsch geäußert und so komme nun die Fluggesellschaft ANA (All Nippon Airways) den Wünschen nach.
In Ausnahmefällen dürften Männer die Frauentoilette benutzen und mit vorheriger Rücksprache des Bordpersonals, so zum Beispiel wenn ein Überhang an männlichen Passagieren ist. Die japanische Fluggesellschaft führt Flüge nach Japan aber auch internationale Flüge durch. Tochtergesellschaften der Airline ANA sind Air Central, Air Japan oder Air Nippon. Eine Geschlechtergleichheit gibt es bei der japanischen Fluggesellschaft zukünftig nicht mehr. Handelt es sich hierbei um Diskriminierung? Laut dem Gleichbehandlungsgesetz müsste es doch dann auch eine eigene Herrentoilette mit Waschraum geben, oder etwa nicht? Die Idee ist zwar gut, aber ob das alle so sehen wird sich zeigen.
Dienstag, 23. Februar 2010
Passagierrechte bei Flugverspätungen oder Flugstreichung
Vielleicht waren Sie selber auch schon einmal in so einer Situation, dass Sie am Flughafen angekommen sind und plötzlich ihr Flug storniert wurde oder aber Verspätung hat. Wut und Ärger sind hier vorprogrammiert. Doch bislang musste sich der Flugreisende mit der Airline bzw. bei Flugbuchung über ein Reisebüro direkt mit dem Veranstalter auseinandersetzen. Nach einem jahrelangen Prozess gewannen fünf klagende Passagiere gegen Condor. In dem Prozess forderten die Geschädigten von der Airline eine Ausgleichsentschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person, weil diese bei einem Charterflug wegen eines technischen Mangels an dem vorgesehenen Flugzeug mit einer Verspätung von 25 Stunden erst am Zielflughafen ankamen. Condor legte Einspruch gegen die geforderte Ausgleichszahlung ein, weil es sich lediglich um eine Verspätung und nicht um eine Stornierung gehandelt habe.
Der BGH folgte jetzt einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und sprach den klagenden Passagieren eine Ausgleichszahlung wegen erheblicher Flugverspätung zu. Die Fluggesellschaft Condor muss an jeden Kläger 600 Euro zahlen. Hätte die Airline nachweisen können, dass die „erheblichen“ Verspätungen auf „außergewöhnliche Umstände“ also höhere Gewalt zurückzuführen sind, hätte das Unternehmen den Prozess gewonnen und müsste keine Ausgleichszahlung leisten. Unter höhere Gewalt fallen zum Beispiel heftiger Schneefall oder auch ein plötzlich auftretender technischer Defekt.
Wird ein Flug annulliert und ersatzlos gestrichen, fallen „Kompensationssätze für Nichtbeförderung“ an. Diese sind auch dann von der Airline zu zahlen, wenn dem Reisenden für den gestrichenen Flug eine Umbuchung angeboten wird.
Informiert jedoch die Airline die betroffenen Kunden bis zu sieben Tage im Vorfeld und bietet Ersatz an, erhält der Fluggast keinen finanziellen Ausgleich. Dazu zählt auch, wenn die Airline vor dem Abflug zwar den Flug annulliert, aber stattdessen die Passagiere mit nur maximal zwei Stunden Verspätung an ihr Endziel befördert.
Entschädigungen für Passagiere ab drei Stunden Flugverspätung bzw. bei Flugstreichung:
250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer
400 Euro für Flüge von 1.500 Kilometer bis 3.500 Kilometer
600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer
Endlich ein Urteil, das die Rechte der Passagiere erheblich stärkt und die Ersatzansprüche klar regelt. Nachdem die Höhe der Entschädigung sich nicht an dem Flugpreis orientiert, bedeutet das also, dass der Passagier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro bei mehr als drei Stunden Flugverspätung erhält, obwohl er z. B. im Vorfeld für ein Billigflugticket nur 99 Euro gezahlt hat.
Der BGH folgte jetzt einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und sprach den klagenden Passagieren eine Ausgleichszahlung wegen erheblicher Flugverspätung zu. Die Fluggesellschaft Condor muss an jeden Kläger 600 Euro zahlen. Hätte die Airline nachweisen können, dass die „erheblichen“ Verspätungen auf „außergewöhnliche Umstände“ also höhere Gewalt zurückzuführen sind, hätte das Unternehmen den Prozess gewonnen und müsste keine Ausgleichszahlung leisten. Unter höhere Gewalt fallen zum Beispiel heftiger Schneefall oder auch ein plötzlich auftretender technischer Defekt.
Wird ein Flug annulliert und ersatzlos gestrichen, fallen „Kompensationssätze für Nichtbeförderung“ an. Diese sind auch dann von der Airline zu zahlen, wenn dem Reisenden für den gestrichenen Flug eine Umbuchung angeboten wird.
Informiert jedoch die Airline die betroffenen Kunden bis zu sieben Tage im Vorfeld und bietet Ersatz an, erhält der Fluggast keinen finanziellen Ausgleich. Dazu zählt auch, wenn die Airline vor dem Abflug zwar den Flug annulliert, aber stattdessen die Passagiere mit nur maximal zwei Stunden Verspätung an ihr Endziel befördert.
Entschädigungen für Passagiere ab drei Stunden Flugverspätung bzw. bei Flugstreichung:
250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer
400 Euro für Flüge von 1.500 Kilometer bis 3.500 Kilometer
600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer
Endlich ein Urteil, das die Rechte der Passagiere erheblich stärkt und die Ersatzansprüche klar regelt. Nachdem die Höhe der Entschädigung sich nicht an dem Flugpreis orientiert, bedeutet das also, dass der Passagier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro bei mehr als drei Stunden Flugverspätung erhält, obwohl er z. B. im Vorfeld für ein Billigflugticket nur 99 Euro gezahlt hat.
Donnerstag, 18. Februar 2010
Deutsche Urlauberin in Brasilien erschoßen
Am Dienstag abend gegen 21 Uhr Ortszeit begann das schreckliche Drama. Jennifer K wollte die Familie ihres Mannes besuchen. Sie war mit ihrem brasilianischen Mann und ihrem 2-Jahre alten Sohn in einem Leihauto unterwegs.
Zuvor hatten sie an einem Bus-Terminal Tickets für eine Fahrt nach Joao Pessoa gekauft. Unerwartet stieg ein Unbekannter in den Wagen und hat den Fahrer bedroht, der das Motorrad seines Kollegen verfolgen sollte.
Die Räuber haben der Familie Geld und Mobiltelefone gestohlen. Jennifer K. schrie laut um Hilfe. Die Angreifer nahmen sie daraufhin als Geisel mit, alle anderen Familienmitglieder blieben zurück. Die Leichte der 23-Jährigen wurde von der Polizei auf einer Landstraße bei Sao Lourenco da Mate, 20 km von Recife entfernt, gefunden. Jennifer K. hatte 4 Schußwunden in der Brust. Bisher fehlt von den Tätern jegliche Spur.
Dienstag, 16. Februar 2010
Winterzeit gleich Wintersportzeit
Bei diesem Wetter sind die beliebtesten Reiseziele die Skigebiete. Ski oder Snowboard fährt heutzutage fast jeder und wenn man es kann, fährt man mindestens einmal im Jahr, wenn nicht sogar noch öfter.
Es geht dann den ganzen Tag ans fahren und abends kann man sich dann auf Apres Ski Partys freuen, denn da geht es mit der Party erst richtig los.
Der Wintersport ist ein richtiger Trend geworden, es werden immer mehr Jugendliche. Diese fahren jedes Jahr die Pisten runter, denn wenn man zusammen mit seinen Freunden fahren kann, dann wird das für jeden lustig. Aber auch an Erwachsenen und Älteren fehlt es nicht, denn diese fahren genau so gern.
So kann man Spaß mit Sport verbinden.
Es geht dann den ganzen Tag ans fahren und abends kann man sich dann auf Apres Ski Partys freuen, denn da geht es mit der Party erst richtig los.
Der Wintersport ist ein richtiger Trend geworden, es werden immer mehr Jugendliche. Diese fahren jedes Jahr die Pisten runter, denn wenn man zusammen mit seinen Freunden fahren kann, dann wird das für jeden lustig. Aber auch an Erwachsenen und Älteren fehlt es nicht, denn diese fahren genau so gern.
So kann man Spaß mit Sport verbinden.
Samstag, 30. Januar 2010
Welche Risiken hat das Fliegen?
Der größte Feind der Airlines ist das Wetter. Gewitter, Blitz oder Hagel sind ein Risiko beim Fliegen. Das Wetter nimmt großen Einfluss auf den Flugverlauf, so spielt dieses Thema bei der Ausbildung der Piloten eine große Rolle. Auch Sportpiloten müssen sich umfassend mit dem Wettergeschehen beschäftigen. Noch ist der Absturz der Ethiopian Airlines nicht bekannt.
Piloten müssen sich lange vor ihrem Flugeinsatz mit den Experten des Wetterdienstes austauschen. Vor jedem Flug ist dies der alltägliche Gang. Je schlechter die Prognose, umso zahlreicher fallen die ermittelten Daten aus. Sie erhalten Informationen über das zu erwartende Wetter, als auch Wetteraussagen am Startpunkt, Reiseroute und Ankunftsort. Bei längeren Überseeflügen reichen die Vorhersagen bis zu 24 Stunden im Voraus. Die Crew wird über Windrichtung und Windstärke informiert. Heraufziehende Gewitter oder starke Winde müssen nicht gleich zu einer Annullierung des Fluges führen. Oft können sie umflogen oder auch überflogen werden.
Was bewirken Wolken ?
Ein bedeckter Himmel ohne Niederschläge stellt kein Problem für Piloten dar. Die Crew greift in so einem Fall meist zu einem sog Blindflug. Es wird ein künstlicher Horizont angezeigt. Piloten können so auch bei Nullsicht ihre Fluglage einhalten. Hier gibt es einige Stand-By-Ersatzgeräte.
Der Nebel stattdessen ist einer der größten Feinde auf einem Flug. Eine Mindestsicht von wenigen Metern muss vorhanden sein, so dass die Maschinen mithilfe von elektronischen Systemen starten oder landen können.
Gewitter:
Solche Zonen müssen unbedingt gemieden werden, wegen der verbundenen Gefahren wie Blitz, Vereisung oder anderen Turbulenzen. Hier wird versucht, die Gewitterzone zu umfliegen. In den Tropen können die großen Gewitterzellen allerdings nur selten überflogen werden. Die Besatzung kann sich mit Hilfe des Bordradars selbst ein Bild über die aktuelle Lage verschaffen. Allerdings erfordern die Bilder auf den farbigen Displays eine gewisse Übung. Rote und violette Flecken bedeuten Vorsicht. Hier sind sehr starke Niederschläge und Turbulenzen zu erwarten.
Der Metallrumpf soll die Insassen vor der Einwirkung eines Blitzschlages schützen. Dies gilt auch für moderne Verkehrsflugzeuge aus Verbundwerkstoffen, bei denen die Außenwand mit integrierten Metall- und Glasgeweben ausgestattet wurde. Den perfekten Schutz gibt es jedoch nicht. Durch die kleinen Öffnungen, wie Fensterrahmen kann eine elektrische Ladung ins Innere gelangen und Flugzeugsysteme stören. Allerdings bringen Techniker an z. B. den Tragflächen Blitzableiter an.
Hagel stellt sogar ein Risiko für Jumbo-Maschinen dar. Sie können sogar die steinharten Windschutzscheiben zerschlagen und die Flugzeugzelle beschädigen. Es gab schon Vorfälle, bei denen die Rumpfspitze zerschmettert wurde und wichtiger Systeme ausfielen. .
Gefrorene Nässe (Eis) kann das Gewicht der Maschine erhöhen. Allerdings ist die Veränderung der Tragflächenumströmung gefährlicher. Daher werden zum Beispiel die Tragflächenvorderkante und das Leitwerk vor allem mit heißer Luft eisfrei gehalten. Das gilt auch für das Pitotrohr, es ist verantwortlich für die Ermittlung der Geschwindigkeit. Und damit die Windschutzscheibe nicht zufriert, wird sie elektrisch beheizt.
Turbulenzen kennt fast jeder Fluggast. Sie entstehen durch Auf- und Abwinde. Sie können sogar einen Flughöhenwechsel oder die Umkehr ausmachen. Mit Turbulenzen ist bei Gewitter immer zu rechnen, aber auch in wolkenfreien Bereichen drohen die sog. Clear-Air (Windstöße).
Piloten müssen sich lange vor ihrem Flugeinsatz mit den Experten des Wetterdienstes austauschen. Vor jedem Flug ist dies der alltägliche Gang. Je schlechter die Prognose, umso zahlreicher fallen die ermittelten Daten aus. Sie erhalten Informationen über das zu erwartende Wetter, als auch Wetteraussagen am Startpunkt, Reiseroute und Ankunftsort. Bei längeren Überseeflügen reichen die Vorhersagen bis zu 24 Stunden im Voraus. Die Crew wird über Windrichtung und Windstärke informiert. Heraufziehende Gewitter oder starke Winde müssen nicht gleich zu einer Annullierung des Fluges führen. Oft können sie umflogen oder auch überflogen werden.
Was bewirken Wolken ?
Ein bedeckter Himmel ohne Niederschläge stellt kein Problem für Piloten dar. Die Crew greift in so einem Fall meist zu einem sog Blindflug. Es wird ein künstlicher Horizont angezeigt. Piloten können so auch bei Nullsicht ihre Fluglage einhalten. Hier gibt es einige Stand-By-Ersatzgeräte.
Der Nebel stattdessen ist einer der größten Feinde auf einem Flug. Eine Mindestsicht von wenigen Metern muss vorhanden sein, so dass die Maschinen mithilfe von elektronischen Systemen starten oder landen können.
Gewitter:
Solche Zonen müssen unbedingt gemieden werden, wegen der verbundenen Gefahren wie Blitz, Vereisung oder anderen Turbulenzen. Hier wird versucht, die Gewitterzone zu umfliegen. In den Tropen können die großen Gewitterzellen allerdings nur selten überflogen werden. Die Besatzung kann sich mit Hilfe des Bordradars selbst ein Bild über die aktuelle Lage verschaffen. Allerdings erfordern die Bilder auf den farbigen Displays eine gewisse Übung. Rote und violette Flecken bedeuten Vorsicht. Hier sind sehr starke Niederschläge und Turbulenzen zu erwarten.
Der Metallrumpf soll die Insassen vor der Einwirkung eines Blitzschlages schützen. Dies gilt auch für moderne Verkehrsflugzeuge aus Verbundwerkstoffen, bei denen die Außenwand mit integrierten Metall- und Glasgeweben ausgestattet wurde. Den perfekten Schutz gibt es jedoch nicht. Durch die kleinen Öffnungen, wie Fensterrahmen kann eine elektrische Ladung ins Innere gelangen und Flugzeugsysteme stören. Allerdings bringen Techniker an z. B. den Tragflächen Blitzableiter an.
Hagel stellt sogar ein Risiko für Jumbo-Maschinen dar. Sie können sogar die steinharten Windschutzscheiben zerschlagen und die Flugzeugzelle beschädigen. Es gab schon Vorfälle, bei denen die Rumpfspitze zerschmettert wurde und wichtiger Systeme ausfielen. .
Gefrorene Nässe (Eis) kann das Gewicht der Maschine erhöhen. Allerdings ist die Veränderung der Tragflächenumströmung gefährlicher. Daher werden zum Beispiel die Tragflächenvorderkante und das Leitwerk vor allem mit heißer Luft eisfrei gehalten. Das gilt auch für das Pitotrohr, es ist verantwortlich für die Ermittlung der Geschwindigkeit. Und damit die Windschutzscheibe nicht zufriert, wird sie elektrisch beheizt.
Turbulenzen kennt fast jeder Fluggast. Sie entstehen durch Auf- und Abwinde. Sie können sogar einen Flughöhenwechsel oder die Umkehr ausmachen. Mit Turbulenzen ist bei Gewitter immer zu rechnen, aber auch in wolkenfreien Bereichen drohen die sog. Clear-Air (Windstöße).
Freitag, 29. Januar 2010
BGH stärkt Bonusmeilen
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs kann von Fluggästen nicht verlangt werden, dass sie ihre Bonusmeilen innerhalb eines halben Jahres verbrauchen. Die gesammelten Punkte dürften den Bonusmeilenbesitzer nicht einfach gestrichen werden, so der BGH.
Die Deutsche Airline LTU hatte sog. Redpoints ihren Fluggästen angeboten, die sich an ihrem Rabattsystem beteiligten. Diese erhielten, entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke entsprechende Punkte gut geschrieben. Vielflieger konnten ab einer gewissen Punktezahl spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Und die sog. Redpoints verfallen erst nach 60 Monaten.
Nachdem die LTU 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte sie ihr Prämiensystem ein und kündigte so den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr für fünf Jahre, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte konnte man zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen, doch zu schlechteren Bedingungen. Dagegen klagte ein Teilnehmer und verlangte seine Bonuspunkte, die er bei LTU bereits gesammelt hatte ein. (54.000 LTU-Bonuspunkt). Laut Urteil, sei es in der Regel Fluggästen nicht möglich in so kurzer Zeit ihre Flüge zu buchen.
Außerdem stellte die LTU nur für bestimmte Flüge Bonustickets zur Verfügung. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.
Der Fluggast bekam recht und konnte so weiterhin 60 Monate seine Bonuspunkte einsetzen.
Die Deutsche Airline LTU hatte sog. Redpoints ihren Fluggästen angeboten, die sich an ihrem Rabattsystem beteiligten. Diese erhielten, entsprechend der zurückgelegten Flugstrecke entsprechende Punkte gut geschrieben. Vielflieger konnten ab einer gewissen Punktezahl spezielle Prämienflüge mit Rabatt buchen. Und die sog. Redpoints verfallen erst nach 60 Monaten.
Nachdem die LTU 2007 von Air Berlin übernommen wurde, stellte sie ihr Prämiensystem ein und kündigte so den Teilnehmern. Die Bonuspunkte konnten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr für fünf Jahre, sondern nur noch sechs Monate genutzt werden. Die Punkte konnte man zwar auf das Bonusprogramm von Air Berlin übertragen, doch zu schlechteren Bedingungen. Dagegen klagte ein Teilnehmer und verlangte seine Bonuspunkte, die er bei LTU bereits gesammelt hatte ein. (54.000 LTU-Bonuspunkt). Laut Urteil, sei es in der Regel Fluggästen nicht möglich in so kurzer Zeit ihre Flüge zu buchen.
Außerdem stellte die LTU nur für bestimmte Flüge Bonustickets zur Verfügung. Auf das Bonusprogramm von Air Berlin musste sich der Vielflieger ebenfalls nicht verweisen lassen, da dieses schlechtere Konditionen habe.
Der Fluggast bekam recht und konnte so weiterhin 60 Monate seine Bonuspunkte einsetzen.
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