Ein beliebtes Urlaubsziel kann schnell zum gefährlichen Platz werden. Dies zeigen jüngste Ereignisse wie in Tunesien und auch Ägypten. Kann man so ohne weiteres seine Buchung stornieren? Es spielt keine Rolle, ob vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder nicht. Für einen Rücktritt muss keine Lebensgefahr bestehen. Laut Gesetz reicht höhere Gewalt aus und der Kunde kann sein Geld zurück verlangen. Falls die Reise schon angetreten ist, kann man auch von dieser noch zurücktreten. Bei höherer Gewalt muss der bereits in Anspruch genommene Teil des Urlaubes selbst getragen werden. Höhere Rückreisekosten müssen zur Hälfte selbst getragen werden.
Wenn die Risiken bereits bei der Buchung bekannt waren, geht leider leer aus. Der Veranstalter kann bei Rücktritt die vereinbarten Stornokosten verlangen. Ebenso kann der Veranstalter bei höherer Gewalt die Reise absagen. Der Kunde erhält seinen vollen Reisepreis zurück. Jedoch hat er keine weiteren Ansprüche. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Unruhen und Katastrophen gar nichts.
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Donnerstag, 24. Februar 2011
Samstag, 15. Januar 2011
Reisen nach Tunesien nicht empfehlenswert
An diesem Wochenende haben die deutschen Reiseveranstalter sämtliche Flüge nach Tunesien gestrichen. Die politische Lage spitze sich immer mehr zu. Sogar in einigen Touristenhotels ging es brennend her.
Thomas Cook und auch Tui wollen ihre Touristen früher nach Deutschland holen.
Das auswärtige Amt rät nach den neuestem Ausnahmezustand "von nicht unbedingt erforderlichen Reisen" nach Tunesien ab. Eine offizielle Reisewarnung gibt es nicht.
Thomas Cook und auch Tui wollen ihre Touristen früher nach Deutschland holen.
Das auswärtige Amt rät nach den neuestem Ausnahmezustand "von nicht unbedingt erforderlichen Reisen" nach Tunesien ab. Eine offizielle Reisewarnung gibt es nicht.
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